| Sie haben sich entschlossen, in Kürze umzuziehen. Folgende
Hinweise sollen Fragen und Probleme bereits vor der Abnahme klären.
Was müssen Sie tun, damit eine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung erfolgen kann?
In
erster Linie gehört dazu, dass die Wohnung von allen privaten Dingen
geräumt ist. Dazu zählen auch von Ihnen angebrachte Jalousien,
Einbauschränke, Raumteiler, u.ä..
Gemäß
Mietvertrag sind Sie verpflichtet, die Wohnung in einem zumutbaren,
ordnungsgemäßen Zustand zurück zu geben. In der Regel bedeutet
dies,
dass Sie Schönheitsreparaturen ausführen müssen.
Beispielsweise
sind - unabhängig von der letzten Renovierung Ihrer Wohnung -
Schönheitsreparaturen erforderlich, wenn:
Wände
und Decken fleckig, verrußt, vergilbt, beschädigt, verschmutzt, verblasst
sind, Staubränder sich abzeichnen, Tapeten ein- bzw. abgerissen sind, lose,
mit ausgefallener oder spezieller Farbgestaltung versehen sind oder einfach
abgenutzt sind.
Dann
sind Decken und Wände zu tapezieren und fachgerecht instand zu setzen.
Zuvor sind alle Nägel und Dübel bzw. eventuell vorhandene Deckenplatten,
Paneele oder ähnliches zu entfernen und die Löcher zu schließen. Das
einfache Überstreichen von farbigen und gemusterten Struktur- und
Bautapeten reicht in der Regel nicht aus. Geklebte Friese/Bordüren sind
zwingend zu entfernen. Zur fachgerechten Instandsetzung gehört auch das
Streichen der Heizkörper und Rohrsystem mit einer entsprechenden weißen
Heizkörperfarbe.
Es
gehört auch dazu, dass Versorgungsleitungen, Türen und Fenster und
ähnliches in einem einwandfreien Zustand sind.
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Wenn Sie die Absicht haben, die Arbeiten selbst
durchzuführen, achten Sie bitte darauf, dass die Arbeiten auch
sach- und fachgerecht ausgeführt sein müssen. Nur dann können wir
diese als zumutbar und pflichtgemäß bewerten. |
Sicher
haben Sie Teppichboden verlegt. Diesen müssen Sie
komplett entfernen. Bitte beschädigen Sie dabei nicht die hauseigenen
Fußbodenaufbauten. Wir müssen Sie sonst dafür haftbar machen.
Zur
ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung gehört weiterhin, dass die Ausstattungsgegenstände
wie Waschbecken, Spülen, WC-Becken, Herd, Kühlschrank usw.
vollständig und in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand sind.
Die ordnungsgemäße Rückgabe bezieht sich auch auf die vollständige
Funktionsfähigkeit elektrischer Installationen, Installationen der Be-
und Entwässerung sowie alle anderen sonstigen technischen
Einrichtungen.
Beachten
Sie, dass alle Schlüssel der Wohnung Eigentum des
Vermieters sind, auch wenn Sie diese privat nachmachen ließen. Diese
sind vollständig zu übergeben.
Der
Keller muss vollständig geräumt und zumindestens besenrein
sein.
Bitte beachten Sie diese Hinweise und wir können die Übergabe der
Wohnung schnell und unkompliziert durchführen.
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